Birgit Matejka
Theresienstraße 124
80333 München

Fon: 089 / 542 83 12
Mobil: 179 / 503 24 02
Mail: birgitmatejka@aol.com

Web: www.birgitmatejka.de

Birgit Matejka Werner Stingl Ralf Schlenger Dr. Ina Schicker Dr. Ulrich Scharmer

Sorgenfreier Urlaub

Ob plötzliche Zahnschmerzen oder ein beim Sport verknackster Knöchel - auch im Urlaub ist man vor solchen Überraschungen nicht sicher. Wer die schönsten Wochen des Jahres im Ausland verbringen will, sollte deshalb vor dem Start an eine ausreichende Versicherung für den Krankheitsfall denken.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern für Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz an. Dabei richten sich die Leistungen nach den Vorschriften des Gastlandes und können deshalb geringer ausfallen als hierzuande, die Eigenbeteiligung kann höher sein. In allen Ländern der EU, in der Schweiz, in Liechtenstein, lsland und Norwegen gilt die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIG). Diese wird im Bedarfsfall direkt dem Arzt oder im Krankenhaus vorgelegt. Die Leistungserbringer sind verpflichtet, die EHIG zu akzeptieren, wenn sie dem nationalen Gesund-neussystem angehören. Für die Türkei, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, Kroatien, Mazedonien und Tunesien gibt es Auslandskrankenscheine. Damit die ärztliche Behandlung direkt mit der eigenen Kran kenkasse abgerechnet wird, sollte der Auslandskrankenschein bei dem jeweiligen Krankenversichnrungsträger in einen Berechtigungsschein umgetauscht werden. Die direkte Vorlage des Auslandskrankenscheines beim Arzt oder im Krankenhaus wird meist nicht akzeptiert.

 
Sich vor einem längeren Auslandsaufenthalt um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern, spart im Ernstfall viel Ärger.
Foto: Birgit Matejka
Sinnvolle Ergänzung

Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist schon für ein paar Euro zu haben und garantiert bei akuten Erkrankungen und Unfällen weltweit die freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses. Sie kommt auf für:

  • ambulante und stationäre Behandlungen,
  • ärztliche Leistungen,
  • ärztlich verordnete Arznei-, Verbands¬und Heilmittel,
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie einfache Zahnfüllungen und Reparaturen am Zahnersatz,
  • Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
  • Krankenrücktransport nach Deutschland. Im Todesfall Überführung nach Deutschland oder Bestattung im Ausland, bis üblicherweise 10000 Euro.
Nur Notwendiges abgedeckt

Voraussetzung für die Kostenerstattung von Behandlungen ist, dass diese rnedizinisch notwendig sind. Einem Rücktransport ins Heimatland muss der Versicherer zudem vorher zustimmen. Dafür ist eine Bestätigung des Arztes im Ausland notwendig, die besagt, dass eine Weiterbehandlung im Gastland nicht mehr möglich ist und Lebensgefahr besteht.

Kleingedrucktes beachten

In einigen Policen verbergen sich unbequeme Klauseln wie die "Vorerkrankungsklausel". Sie hat zur Folge, dass die Versicherung einem Reisenden, der an einer chronischen Erkrankung wie Diabetes leidet, gegen die er sich gezielt und nicht unerwartet im Ausland behandeln lässt, die Kostenerstarrung verweigern kann. Gelingt es den Betroffenen aber nachzuweisen, dass keine andere Versicherung bereit ist, für die Behandlungskosten aufzukornmen, springt in manchen Fällen doch die gesetzliche Krankenkasse ein. Der Betroffene sollte sich von seiner privaten Reisekrankenversicherung aber schriftlich bestätigen lassen. dass sie für die übrigen Kosten aufkommt. Neukunden ab 69 lahren werden von einigen Anbietern von Auslands-Krankenversicherungen nicht mehr angenommen. In diesem Fall kann man aber ähnlich wie bei chronischer Erkrankung bei den Gesetzlichen auf eine Ausnahme hoffen. Schwangere sollten sich vom Versicherer schriftlich bestäugen lassen, dass er notfalls für die Kosten von Frühgeburten und die Versorgung des Neugeborenen aufkommt.

Tages- oder Jahresvertrag?

Bei einer Reisekrankenversicherung hat man die Wahl zwischen Tages-, Jahres¬oder Einzelverträgen. Tagespolicen lohnen sich nur für seltene und kurze Aus¬landsauferuhane. Die meisten Reisenden fahren mir einem Jahresvertrag günstiger. Die Kosten dafür liegen et wa zwischen fünf und zehn Euro und bieten Innerhalb des Cülttgkeitszeirraums Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen, die nicht länger als 42 Tage dauern. Für Urlauber mit Kindern werden spezielle Familientarife angeboten. Alle, die längere Auslandsaufenthailc als 42 Tage planen, müssen einen Einzelvertrag abschließen. Abzuraten ist von Policen mit einer vortetstungsklausel. Hier werden nur Restkosten übernommen. fürdie eine gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt. So muss der Versicherte später mit zwei Kassen abrechnen. Bei Verträgen mit Selbstbeteiligung ist zu bedenken, dass diese zwar in der Regel nur 50 Euro beträgt, jedoch pro Krankheitsfall fälllg wird.

 

Vor der Reise
  • Auslandsrelsekranken-Versicherung abschließen
  • Notrufnummer notieren und zu den Reiseunterlagen nehmen
Im Notfall
  • Notrufnummer des Versicherers anrufen. Erkundigen Sie sich nach seriösen Ärzten oder lassen Sie sich vorab die freie Arztwahl bestätigen. Es gibt immer wieder Ärzte, die versuchen, mit völlig übehöhten Honoraren ausländische Reisende abzuzocken, wodurch es dann bei der Kostenübemahme zu Problemen kommen kann.
Häufig Erstattungsprinzip
  • Kleinere Behandlungen zahlen Sie zunächst selbst und lassen sich das Geld später von der Versicherung erstatten. Heben Sie deshalb Rechnungen und scliriftliche Angaben zu Diagnose und Therapie auf.
  • Bei größeren Behandlungen regelt der Versicherer die Kostenübemahme direkt.

Weitere Textproben:


mehr »